Mietobergrenzen in Nürnberg ab 01. Januar 2018 für Empfänger von Sozialleistungen
Die Mietobergrenzen in Nürnberg ändern sich ab 01. Januar 2018 für Empfänger von Sozialleistungen. Hier die Änderungen: 1-Personen-Haushalt 397€ (Kaltmiete und Betriebskosten) 2-Personen-Haushalt 506€ (Kaltmiete und Betriebskosten) 3-Personen-Haushalt 591€ (Kaltmiete und Betriebskosten) 4-Personen-Haushalt 709€ (Kaltmiete und Betriebskosten) 5-Personen-Haushalt 824€ (Kaltmiete und Betriebskosten) Jede weitere Person plus 78€ Bei Menschen mit Behinderung erhöht sich der […]
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