Mietobergrenzen in Nürnberg ab 01. Januar 2018 für Empfänger von Sozialleistungen

Die Mietobergrenzen in Nürnberg ändern sich ab 01. Januar 2018 für Empfänger von Sozialleistungen. Hier die Änderungen: 

1-Personen-Haushalt                   397€ (Kaltmiete und Betriebskosten)            

2-Personen-Haushalt                    506€ (Kaltmiete und Betriebskosten)  

3-Personen-Haushalt                    591€ (Kaltmiete und Betriebskosten)  

4-Personen-Haushalt                    709€ (Kaltmiete und Betriebskosten)  

5-Personen-Haushalt                    824€ (Kaltmiete und Betriebskosten)  

Jede weitere Person                     plus 78€

Bei Menschen mit Behinderung erhöht sich der Betrag bis maximal 30%.

Beispiel 1-Personen-Haushalt: 516€ statt 397€

(Quelle: Stadt Nürnberg)

Das bedeutet eine Steigerung von circa 8%.

Die Mieten stiegen im gleichen Zeitraum um 14%.

Ein Konzept, wie Wohnungsbaugesellschaften unterstützt werden können, die günstigen Wohnraum schaffen, findet sich unter folgendem Link:

https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/Studien/Studien_5-17_Neue_Wohnungsgemeinnuetzigkeit.pdf

So können wesentlich mehr bezahlbare Wohnungen gebaut werden.

Und es müssen nicht immer mehr Steuergelder an Vermieter gezahlt werden, die Wohnungen teuer vermieten.

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