Die Mietobergrenzen in Nürnberg ändern sich ab 01. Januar 2018 für Empfänger von Sozialleistungen. Hier die Änderungen:
1-Personen-Haushalt 397€ (Kaltmiete und Betriebskosten)
2-Personen-Haushalt 506€ (Kaltmiete und Betriebskosten)
3-Personen-Haushalt 591€ (Kaltmiete und Betriebskosten)
4-Personen-Haushalt 709€ (Kaltmiete und Betriebskosten)
5-Personen-Haushalt 824€ (Kaltmiete und Betriebskosten)
Jede weitere Person plus 78€
Bei Menschen mit Behinderung erhöht sich der Betrag bis maximal 30%.
Beispiel 1-Personen-Haushalt: 516€ statt 397€
(Quelle: Stadt Nürnberg)
Das bedeutet eine Steigerung von circa 8%.
Die Mieten stiegen im gleichen Zeitraum um 14%.
Ein Konzept, wie Wohnungsbaugesellschaften unterstützt werden können, die günstigen Wohnraum schaffen, findet sich unter folgendem Link:
So können wesentlich mehr bezahlbare Wohnungen gebaut werden.
Und es müssen nicht immer mehr Steuergelder an Vermieter gezahlt werden, die Wohnungen teuer vermieten.