Betreuungsverein – Rechtliche Vertretung für Erwachsene
Menschen mit einer seelischen Erkrankung, körperlichen oder geistigen Behinderung oder Alterserkrankungen wie z.B. Demenz können in die Lage kommen, ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln zu können. Eine Möglichkeit der Unterstützung ist die rechtliche Betreuung. Diese wird vom Betreuungsgericht angeordnet. Sie soll vor gesundheitlichen und finanziellen Schäden bewahren. Das Gericht legt fest, für welche Aufgaben die Betreuung notwendig ist, z.B.
- Vertretung bei Ämtern und Behörden
- bei finanziellen Angelegenheiten
- Sorge für die Gesundheit
- Wohnen
Nur dort, wo tatsächlich Unterstützung benötigt wird, wird die rechtliche Betreuung tätig. Ziel der Betreuung ist es, im persönlichen Kontakt zu dem betreffenden Menschen diesem ein möglichst eigenständiges und selbstverantwortliches Leben zu ermöglichen.
Wir bieten Ihnen:
- Informationen zur rechtlichen Betreuung
- Professionelle Betreuungsführung
- Beratung, Begleitung und Fortbildung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuern
- Informationen zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Links:
Weitere Informationen zur rechtlichen Betreuung
http://www.projekt-geben.de/
Broschüren zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
http://www.verwaltung.bayern.de/Gesamtliste-.613.1928150/index.htm
Kontakt:
Betreuungsverein des INTEGRAL e.V.
Annafrid Staudacher (Leitung Betreuungsverein), Diplom-Sozialpädagogin (FH)
Ulmenstraße 24
90443 Nürnberg
Telefon: 0911-940-1958
Fax: 0911-940-1959
Mail: btv@integral-ev.info